Eine unabhängige, akkreditierte Kontrollstelle
Die Kontrollstelle für Ökomassnahmen und Labelproduktion, in der Folge KOL genannt, stellt als anerkannte Inspektionsstelle unabhängige, kompetente und effiziente Inspektionen für landwirtschaftliche Produktions- und Anbauformen sowie Produkte im Nahrungsmittelbereich für staatliche und privatwirtschaftliche Auftraggeber sicher. Die KOL ist als staatliche Stelle ein Dienstleistungsunternehmen innerhalb des BBZ und ist akkreditiert nach der Europäischen Norm ISO/IEC 17020, Typ C
Entstehungsgeschichte
Zu Beginn des zweiten Weltkrieges wurden zur Durchsetzung des „Plan Wahlens" auf Gemeindeebene die Ackerbaustellen und auf kantonaler Ebene die Zentralstelle für Ackerbau geschaffen. Nach Ende des Krieges oblag dieser Organisation die Umsetzung der Agrarpolitik im Bereich Pflanzenbau. Die Gemeinde-Ackerbaustellen erfassen heute die Strukturdaten, kontrollieren Kultur- und Ökoflächen und überwachen die Anbauvorschriften. Die Zentralstelle für Ackerbau wurde im Rahmen einer Reorganisation 1995 zur Fachstelle für Pflanzenbau und Düngung. Ihr oblag ab 1993 der Vollzug des Art. 31b LwG. Mit der Anbindung der Direktzahlungen an den ÖLN (IP) und dem damit verbundenen Anstieg der zu kontrollierenden Betriebe nahm der Kontrollaufwand massiv zu. In der Folge wurde die KOL gegründet und 1999 akkreditiert.
Tätigkeit
Die KOL betreut 2500 Betriebe betreffs ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) des Bundes inkl. qualitativer Tierschutz. Weiter werden die Tierhaltungsprogramme des Bundes sowie verschiedene Labels kontrolliert. Die Unabhängigkeit und Integrität der Kontrollstelle ist gewährleistet. Entsprechende Bestimmungen sind im Qualitätshandbuch festgeschrieben und in Pflichtenheften und Arbeitsverträgen geregelt. Auch die Kontrolleurenzuteilung trägt dieser Anforderung Rechnung.
Qualifizierte Kontrolleure
Die Kontrollen werden durch 47 unabhängige, qualifizierte Kontrolleure durchgeführt. Sie werden aufgrund ihres spezifischen Fachwissens den entsprechenden Betriebstypen zugeteilt. Wir unterscheiden acht Betriebskategorien aufgrund spezifischer Betriebszweige und deren Kombinationen. Die Kontrolleure überprüfen die Einhaltung gesetzlicher Auflagen bei den Bundesprogrammen sowie die Vorgaben der verschiedenen Labelgeber. Sie verfügen über fundierte Aus- und Weiterbildung auf fachlicher und sozialer Ebene und sorgen für eine einheitliche Kontrollweise. Interessenkollisionen mit andern Tätigkeiten werden ausgeschlossen. Die Kontrolleure unterstehen der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Informationen über kontrollierte Betriebe weitergeben.
Auftraggeber
Auftraggeber für die Bundesprogramme ist das Landwirtschaftsamt. Der Grundsatz ist im Leistungsauftrag des Departements für Inneres und Volkswirtschaft an das BBZ Arenenberg verankert. Für die Label sind es die entsprechenden Organisationen wie SOV (Obst und Beeren), VSGP (Gemüse), TWV (Reben), IP-Suisse, QM-Fleisch, frifag (Mastpoulet) und Hochstamm Suisse.
Ihre Ansprechpartner
![]() | Lorenz Escher, Leitung | Telefon 071 663 32 34 | lorenz.escher@tg.ch |
![]() | Alfred Gremlich | Telefon 071 663 32 33 | alfred.gremlich@tg.ch |






